Ein Blick nach Drensteinfurt wirft auf den Hellbachteich ein neues Licht

Genauso wenig wie das Querbauwerk in Drensteinfurt weg muss, genauso wenig muss das Querbauwerk in Neubeckum aus rechtlichen Gründen weg.
In Drensteinfurt wurden, in Beckum werden immer wieder Behauptungen aufgestellt, dass alle übergeordneten Behörden als Schaffung der Durchgängigkeit des Flusses/Bachs nur eine Lösung aus rechtlichen Gründen zuließen.

Mit Drensteinfurt ist ein weiteres Beispiel dazugekommen, das zeigt, dass es Alternativen zum Rückbau gibt. Das sieht die Gesetzgebung ausdrücklich vor.
Natürlich werden reflexartig Gründe ersonnen, warum es in Münster, Warendorf und nun auch in Drensteinfurt geht, und in Beckum eben nicht geht, Querbauwerke nicht zurückzubauen.
Diese Günde „verfangen und überzeugen“ allerdings nicht, um es mit den Worten des BM auszudrücken.

Wenn die Wasser-Behörden es weiterhin behaupten, muss man sie als Stadt , die die Planungshoheit hat, auf die Widersprüche hinweisen und etwas weniger unterwürfig auftreten. Man muss endlich eine Beratung seitens der Behörden in Warendorf und Münster einfordern, die alle Möglichkeiten der Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Flüssen aufzeigen.
Der Bürgermeister Beckums kann sich natürlich weiterhin hinter den Direktiven aus Warendorf verstecken. Auch können sich Teile der politischen landschaft in Beckum der gebotenen Diskussion gleichgültig entziehen. Auf Dauer wird allerdings auch am Hellbach in Neubeckum das getan, was rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar und vernünftig ist. Und wenn der Teich tatsächlich weichen muss, dann bitte auf Basis fundierter Erkenntnisse und Fakten.

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