Was gibte neues vom Hellbach?
Die Bürgerinitiative Hellbach äußert erneut erhebliche Bedenken bezüglich der geplanten Renaturierung des Hellbachs in Neubeckum. Das Projekt erscheint ohne fundierte Voruntersuchungen und ein Monitoring der vorherigen Maßnahmen im westlichen Hellbachtal unkoordiniert und ineffizient. Es droht, zu einem finanziellen Desaster zu werden.
Ein bisher unbeachteter Aspekt ist die potenzielle Gefahr, dass die Fördergelder nicht wie erwartet bewilligt werden. Es entsteht der Eindruck, dass hier ein Prestigeprojekt ohne ausreichende Berücksichtigung von Fakten, ökologischer Vernunft und den Bedenken der Bürger vorangetrieben wird, obwohl es sinnvolle Alternativen gibt.
Besorgniserregend ist das Fehlen fundierter Voruntersuchungen vor der Beantragung des Planfeststellungsverfahrens, die eine solch kostspielige Maßnahme rechtfertigen würden. Mitarbeiter beauftragter Unternehmen führen gegenwärtig nachträglich notwendige und nicht eingeplante Grundlagenuntersuchungen durch, was vermutlich zu einer zusätzlichen Erhöhung des Kostenrahmens führen wird. Die Planung scheint ohne Berücksichtigung vergangener Erfahrungen erfolgt zu sein, da ein Monitoring der Renaturierung im westlichen Hellbachtal offenbar nicht existiert. Die örtlichen Gegebenheiten, wie das geschützte Landschaftsschutzgebiet, das Biotop und das sommerliche Trockenfallen des Hellbachs, werden ignoriert.
Die Frage stellt sich weiterhin, wie eine Fischrenaturierung – für Fischarten, deren Existenz im fraglichen Bereich des Hellbachs zweifelhaft ist – in einem periodisch wasserlosen Bach erfolgreich sein soll. Dies erscheint besonders fragwürdig, da für dieses Vorhaben ein wertvolles Biotop und geschützte Landschaften geopfert werden sollen. Es droht eine Zerstörung der Natur im Namen des Naturschutzes.
Eine alternative Herangehensweise könnte die Erhaltung des Damms beinhalten: Anstatt eines kostenintensiven Rückbaus mit massiven Eingriffen in die Landschaft könnte eine verschließbare Fischtreppe in Kombination mit optimiertem Hochwasserschutz nicht nur zusätzliche Fördermittel erschließen, sondern auch das Projektrisiko minimieren. Synergieeffekte im Hochwasserschutz könnten genutzt werden, und der Christophorusweg (Schulweg) über den Damm könnte anders als gegenwärtig geplant und beschlossen barrierefrei erhalten bleiben.
Zudem werfen die beauftragten Firmen DTP und Fischer Fragen zur Planungssorgfalt auf, die bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 11. Juni 2024 offensichtlich wurden. Intransparenz und der rigide Auftritt von DTP/Fischer in Absprache mit der Verwaltung, das Abwürgen von Fragen nach kurzer Zeit, sind weiterhin bedauerliche Merkmale dieser Veranstaltung. U.U. handelt es sich um Verstöße gegen § 25 Abs. 3 VwVfG. Wegen fehlender „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“. Es ist daher dringend erforderlich, umzudenken. Dieses Renaturierungsprojekt droht zu einem Fiasko zu werden: Verschwendung von Steuergeldern, Umweltschäden und möglicherweise das Ausbleiben von Fördergeldern.
Im Fokus steht die Errichtung eines Raugerinnes, das die Durchgängigkeit des Gewässers für Fische verbessern soll. Doch Zahlen werfen erhebliche Zweifel an der ganzjährigen Nutzbarkeit auf. Wenn das Gerinne weniger als 300 Tage im Jahr von Fischen genutzt werden kann, ist die Maßnahme ineffizient und nicht förderwürdig, ergeben neueste Erkenntnisse. Zusätzlich droht die Zerstörung eines wertvollen Biotops durch die Maßnahme. „Die Trockenlegung eines solchen Lebensraums ist ein erheblicher Eingriff in die Natur. Die Förderbehörde muss vom Träger der Maßnahme vorher darüber informiert werden.
Die Genehmigungsbehörde (untere Wasserbehörde) prüft diese Aspekte (der Förderfähigkeit) keinesfalls. Es könnte sich bei dieser Maßnahme um Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorgaben handeln, die eine Förderung unabhängig von der wasserrechtlichen Machbarkeit vereiteln.
Man muss die Texte, auf die sich die Verwaltung Beckums stützt, gründlich lesen, um zu begreifen, dass die Förderung keinesfalls ein Selbstläufer ist.
Zitat aus einem Schreiben vom MUV, 09.07.2025:
„… Die finanzielle Verhältnismäßigkeit wird letztlich durch diejenigen beurteilt, die die Maßnahme dann auch finanzieren. Das sind bei Fördermaßnahmen einerseits der Projektträger, der einen Eigenanteil aufbringt, und andererseits das Land NRW, das über die Förderbehörde (Bezirksregierung) die Landesförderung zur Verfügung stellt. …“
Die die Förderung bewilligende Behörde wird umfassende Prüfungen veranlassen, sobald es Zweifel an der Förderfähigkeit gibt. Die Entscheidung über die Förderung des Hellbach-Projekts wird zeigen, ob politische Versprechen auch in der Realität Bestand haben. Die Bürgerinitiative fordert daher erneut Transparenz, unabhängige Expertise sowie die Prüfung alternativer Lösungen, eine offene Diskussion und endlich eine Bürgerbeteiligung für den wasserrechtlichen Teil des Vorhabens. Nur so lässt sich ein ökologisches und finanzielles Desaster am Hellbach noch abwenden.