Muss eine Hochwasserrisikobeurteilung vorgenommen werden, bevor die Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden?


Fazit:

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Eine Hochwasserrisikobeurteilung muss vor Einreichung der Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde vorgenommen werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der EU-Hochwasserrichtlinie sowie spezifischen landesrechtlichen Regelungen wie der Blauen Richtlinie NRW. Diese Vorschriften stellen sicher, dass wasserwirtschaftliche Maßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben und potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und gemindert werden können.

Details

Ja, eine Hochwasserrisikobeurteilung muss in der Regel vorgenommen werden, bevor die Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Auswirkungen auf das Hochwasserrisiko bereits im Planungsstadium identifiziert und bewertet werden. Hier sind die relevanten rechtlichen Grundlagen und Zitate, die diese Anforderung unterstützen:

1. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Gewässern in Deutschland. Gemäß § 67 WHG müssen Maßnahmen an Gewässern so geplant und durchgeführt werden, dass sie keine nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben.

§ 67 WHG – Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung:
„Bei Maßnahmen an oberirdischen Gewässern ist sicherzustellen, dass diese keine nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben.“

2. EU-Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG)

Die EU-Hochwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten sowie zur Entwicklung von Hochwasserrisikomanagementplänen. Diese Pläne müssen bei der Planung und Genehmigung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen berücksichtigt werden.

Artikel 6 – Bewertung des Hochwasserrisikos:
„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos durchgeführt wird, um Gebiete zu ermitteln, in denen ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder entstehen könnte.“

3. Landesrechtliche Regelungen

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es spezifische landesrechtliche Regelungen und Richtlinien, die ebenfalls Anforderungen an die Durchführung einer Hochwasserrisikobewertung stellen können. Diese Regelungen sind oft in den Wassergesetzen der Länder oder speziellen Richtlinien wie der „Blauen Richtlinie“ verankert.

Beispiel: Blaue Richtlinie NRW

Die Blaue Richtlinie NRW legt großen Wert auf eine umfassende Prüfung und Bewertung von Alternativen bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, einschließlich der Berücksichtigung von Hochwasserrisiken.

Kapitel 4 – Anforderungen an die Planung:
„Bei der Planung von Renaturierungsmaßnahmen ist eine Variantenprüfung durchzuführen. Diese dient dazu, verschiedene Lösungsansätze zu vergleichen und die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Variante auszuwählen. Dabei sind auch potenzielle Auswirkungen auf den Hochwasserschutz zu berücksichtigen.“

Dokumentationspflichten

Die Ergebnisse der Hochwasserrisikobewertung müssen umfassend dokumentiert und als Bestandteil der Antragsunterlagen eingereicht werden.

Dokumentationspflichten:
„Die Ergebnisse der Variantenprüfung sind umfassend zu dokumentieren und als Bestandteil der Antragsunterlagen einzureichen. Dies umfasst eine detaillierte Beschreibung jeder geprüften Variante, die angewandten Bewertungskriterien sowie eine Begründung für die Auswahl der bevorzugten Variante.“

Fazit

Eine Hochwasserrisikobeurteilung muss vor Einreichung der Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde vorgenommen werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), der EU-Hochwasserrichtlinie sowie spezifischen landesrechtlichen Regelungen wie der Blauen Richtlinie NRW. Diese Vorschriften stellen sicher, dass wasserwirtschaftliche Maßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben und potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und gemindert werden können.

Für detaillierte Informationen empfehle ich Ihnen, das vollständige Dokument des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), die EU-Hochwasserrichtlinie sowie relevante landesrechtliche Regelungen zu konsultieren oder sich direkt an die zuständige Wasserbehörde in NRW zu wenden.

Erstellt unter Zuhilfenahme von Chatx

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